Dieses Dokument enthält die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Erbringung der Dienstleistung der Bootsvermietung (im Folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen) durch Enjoy Boat S.L. (im Folgenden Enjoy Boat), mit der NIF B93600989 und Sitz in Puerto de Caleta (Vor dem Dock D), Postleitzahl 29.751 Caleta de Vélez Vélez - Málaga (Málaga), an natürliche und/oder juristische Personen (im Folgenden Vertragspartner oder Mieter), die ihre Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages über die in diesen Bedingungen geregelten Dienstleistungen durch eine Anfrage auf elektronischem Wege, insbesondere über das Internet, auf der Website enjoyboat.net, die Eigentum von Enjoy Boat ist, zum Ausdruck bringen.

1. VERTRAGLICHE INFORMATIONEN UND UNTERLAGEN

Annahme durch den Vertragspartner:

Die vorliegenden Allgemeinen Dienstleistungsbedingungen sind auf der Website enjoyboat.net (nachstehend "Website" genannt) ständig einsehbar und können von allen Nutzern eingesehen und ausgedruckt werden, so dass sie vorab über die Bedingungen der Dienstleistung, die Merkmale, die Rechte und allgemein über alle Bedingungen, unter denen die Dienstleistung erbracht wird, informiert werden. Ebenso werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch einen Link mit der Aufschrift "Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen" jedes Mal, wenn eine spezifische Dienstleistungsanfrage (Kauf) über die Website gestellt wird, erneut bestätigt.

Mit der Buchung der Dienstleistung akzeptiert der Vertragspartner stillschweigend diese Bedingungen und erteilt Enjoy Boat seine ausdrückliche und uneingeschränkte Zustimmung zur Durchführung der für den Erwerb der von ihm in Auftrag gegebenen Dienstleistungen erforderlichen Inkassovorgänge. Der Vertragspartner erklärt sich also ausdrücklich damit einverstanden, dass Enjoy Boat die Zahlungen mit den von ihm selbst eingeführten Zahlungsmitteln vornimmt, so dass die Vorgänge im Sinne der Vorschriften über Zahlungsdienste als genehmigt gelten.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Service und die spezifische Anfrage, die der Vertragspartner über die Website gestellt hat - Besondere Bedingungen -, stellen die Formalisierung des Servicevertrags (im Folgenden Vertrag) zwischen Enjoy Boat und dem Vertragspartner dar, der erklärt, dass er volljährig und geschäftsfähig ist und die vorliegenden Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Enjoy Boat sendet zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und innerhalb einer Frist von höchstens vierundzwanzig Stunden an die E-Mail-Adresse, die der Vertragspartner im Benutzerregistrierungsformular als Hauptkontakt angegeben hat, eine Beschreibung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung. Die Übersendung des Bestellformulars gilt als Bestätigung, dass der Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist.

Jede nachträgliche Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Allgemeinen Vertragsbedingungen wird der Vertragspartei per E-Mail mitgeteilt. Alle vorgenannten Unterlagen können vom Vertragspartner ausgedruckt und zu den Akten genommen werden. Er kann sie jederzeit beim Kundendienst anfordern, indem er eine entsprechende E-Mail an enjoyboat@hotmail.com schickt oder sich telefonisch unter +34 642 00 96 16 meldet.

Jede Informationsanfrage oder Beschwerde, die als sachdienlich erachtet wird, kann an den Kundendienst unter den im vorstehenden Absatz genannten Adressen gerichtet werden. Nach Eingang einer Anfrage oder Beschwerde auf einem der im vorstehenden Absatz genannten Wege wird Enjoy Boat den vom Nutzer vorgebrachten Fall prüfen und so schnell wie möglich eine Antwort geben, die in jedem Fall fünfzehn (15) Tage ab dem Tag nach Eingang der Anfrage oder Beschwerde bei Enjoy Boat nicht überschreiten wird.

Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Enjoy Boat setzt zwangsläufig die Annahme der Datenschutzbestimmungen und der Allgemeinen Bedingungen für den Zugang und die Nutzung der Website enjoyboat.net voraus, womit die Zustimmung zur Verarbeitung der Daten gemäß den in beiden Rechtstexten beschriebenen Bedingungen erteilt wird.

2. OBJEKT

Gegenstand des Mietvertrages ist das mit dem Reservierungsformular reservierte Boot, nachdem die entsprechende Zahlung geleistet wurde, und zwar gemäß den besonderen Bedingungen des genannten Bootes, wie z. B.: maximale Anzahl der Besatzungsmitglieder, Tag und Uhrzeit der Reservierung, vereinbarte Extras usw.

3. DAUER, ABFAHRTS- UND ANKUNFTSHAFEN

Der Mieter ist verpflichtet, das Schiff an dem Tag und zu der Uhrzeit, die für die Beendigung des Mietverhältnisses festgelegt wurden, in den Hafen zurückzubringen, in dem es ihm übergeben wurde.

4. PREIS, KAUTION UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Die Zahlung wird in zwei Teilen erfolgen. Eine Reservierungszahlung, die in der Buchungsanfrage angegeben und online per Kreditkarte bezahlt wird, und der Rest in einer einzigen Zahlung zu Beginn der Bootsmiete.

Wenn das Boot dem Mieter zur Verfügung gestellt wird, muss der Mieter dem Vermieter einen Betrag von 500 Euro als Kaution hinterlegen, um den Verpflichtungen nachzukommen, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag entstehen können. Die Kaution für Boote mit einem PER-Schein kann bis zu 1500 Euro betragen. Die Höhe der Kaution ist in der Rubrik Kaution: des jeweiligen Bootes nachzulesen.

Diese Kaution ist vor der Einschiffung in bar, per Scheck oder Überweisung zu hinterlegen und wird dem Mieter so schnell wie möglich zurückerstattet, nachdem er sich vergewissert hat, dass keine Verbindlichkeiten bestehen, denen er unterliegen könnte. Die Kaution wird nicht bei der Ausschiffung zurückerstattet, sondern so bald wie möglich, sobald das Boot überprüft werden kann.

Jeder Verzug des Mieters bei der Zahlung des Preises oder der Hinterlegung der Kaution innerhalb der vereinbarten Fristen und Termine hat automatisch die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge, unbeschadet dessen, dass die Beträge, die der Mieter zum Zeitpunkt des Verzugs möglicherweise gezahlt hat, dem Vermieter als Schadenersatz zustehen.

AMERICAN EXPRESS-Karten werden für die Zahlung im Büro und für die Einbehaltung der Kaution nicht akzeptiert.

5. DOKUMENTATION

Der Mieter muss dem Vermieter vor Beginn des Transports die folgenden Dokumente vorlegen:

Das Fehlen eines der vorgenannten Dokumente innerhalb der festgelegten Frist führt zur Unwirksamkeit des Vertrags, unbeschadet dessen, dass die bis zu diesem Zeitpunkt vom Mieter gelieferten Beträge Eigentum des Vermieters bleiben.

6. BEREITSTELLUNG DES GELEASTEN SCHIFFES

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter das gemietete Schiff an dem Tag, zu der Uhrzeit, an dem Ort und für den Zeitraum, die in der Reservierung angegeben sind, zur Verfügung zu stellen, und zwar fahrbereit, vollgetankt und mit den Ausrüstungen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen, die in dem dem physischen Vertrag beigefügten Inventar aufgeführt sind und die sich alle in gutem Zustand befinden.

Wenn der Vermieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage ist, dem Mieter das gemietete Boot oder ein ähnliches Boot zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, haftet der Mieter für die Beendigung des Vertrages mit voller Rückerstattung des erhaltenen Preises, zuzüglich einer Entschädigung von 10 % des Betrags für Schäden. Diese Entschädigung wird als Höchstgrenze der Verantwortung des Vermieters vereinbart, der von dieser vollständig befreit wird, wenn er den Mieter mindestens eine Woche vor dem für den Beginn des Mietverhältnisses vorgesehenen Datum über die Unmöglichkeit informiert, ihm das gemietete oder ein ähnliches Boot zur Verfügung zu stellen.

Bei der Überlassung des Schiffes überprüfen Vermieter und Mieter gemeinsam den einwandfreien Zustand der technischen und mechanischen Komponenten sowie der Ausrüstung, der Geräte und der Ausrüstung. Der Mieter unterschreibt sein Einverständnis dazu. Sobald das Boot dem Mieter zur Verfügung gestellt wurde, hat dieser weder Anspruch auf irgendeine Art von Entschädigung noch auf eine teilweise Rückerstattung des Preises, selbst wenn er aufgrund einer Panne oder eines zufälligen Ereignisses nicht in der Lage ist, die geplante Reise durchzuführen, unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem dieser Umstand eintritt.

Sobald das Boot im Wasser liegt, hat der Mieter eine Frist von 15 Minuten, um den Mietvertrag zu kündigen, so dass der Mieter nach den ersten 15 Minuten ab der Verfügbarkeit des Bootes im Wasser nicht mehr in der Lage ist, die Rückgabe der vertraglich vereinbarten Leistung zu VERLANGEN. Die körperliche Verfassung der Passagiere oder der Besatzung des gemieteten Bootes, d.h. Schwindel, Unwohlsein, usw., ist kein Grund. Nach Ablauf der ersten 15 Minuten, nachdem das Boot dem Mieter im Wasser zur Verfügung gestellt wurde, kann keine Rückerstattung der vertraglich vereinbarten Leistung mehr verlangt werden.

7. VERSICHERUNG

Für das geleaste Schiff bestehen folgende Versicherungen:

Zusätzlich zu der in den oben genannten Versicherungspolicen vorgesehenen Deckung haftet der Mieter persönlich und unmittelbar für alle Verbindlichkeiten jeglicher Art (einschließlich finanzieller Art), die sich aus der Nutzung des gemieteten Bootes ergeben, solange es sich in seinem Besitz befindet, d. h. von dem Zeitpunkt an, an dem es ihm zur Verfügung gestellt wird, bis zum Ende des Mietverhältnisses oder gegebenenfalls bis zu seiner tatsächlichen Rückgabe an den Vermieter.

In jedem Fall wird die Haftung des Mieters in erster Linie durch die hinterlegte Kaution gedeckt, und nicht durch eine Versicherung, die nur dann greift, wenn die hinterlegte Kaution nicht ausreicht, um die gesamte Haftung des Mieters zu decken. Wird also eine Haftung des Mieters festgestellt, so ist der Vermieter berechtigt, die hinterlegte Kaution in der Höhe einzubehalten, die zur Deckung der genannten Verbindlichkeiten erforderlich ist.

8. NAVIGATIONSGRENZEN

Der mit der Steuerung des Bootes beauftragte Skipper ist zu jeder Zeit für die Geschehnisse während der Mietdauer verantwortlich. Er muss alle Regeln der Schifffahrt sowie die des Naturparks Maro-Cerro Gordo beachten.

Das gemietete Schiff darf nur bis zu der im gültigen Schiffsfähigkeitszeugnis angegebenen Höchstentfernung fahren. Ebenso ist die Schifffahrt auf die spanischen Hoheitsgewässer beschränkt und es ist ausdrücklich verboten, an den Küsten Marokkos von Bord zu gehen. Unter keinen Umständen darf das Schiff außerhalb der Grenzen fahren, die für den Kapitän, der das Schiff gemäß seiner nautischen Qualifikation oder der geltenden Gesetzgebung steuert, festgelegt sind.

8.1 Überschreiten Sie niemals die Bojen, die die Einfahrt in die Wasserstraße markieren; jeder Zwischenfall oder jede Strafe wegen Nichteinhaltung dieses Punktes geht immer zu Lasten des Mieters.

8.2 Bei der Übergabe des Bootes übergibt der Vermieter zusammen mit dem Schlüssel ein Dokument, in dem alle natürlichen oder besonderen Orte, an denen es verboten ist, das Boot zu verankern, gekennzeichnet sind, so dass der Mieter im Falle der Nichteinhaltung dieser Vorschriften für alle Sanktionen oder Verwarnungen verantwortlich ist, die in den Tagen der Vermietung auf das Boot fallen.

9. VERWENDUNG DES SCHIFFES

Die Untervermietung oder Übertragung des geleasten Schiffes ist strengstens untersagt.

Der Mieter verpflichtet sich, nicht mehr Personen auf dem Boot zu befördern als die zugelassene Anzahl von Sitzplätzen.

Der Mieter verpflichtet sich, das Boot mit der Sorgfalt eines guten Schifffahrers zu benutzen und die allgemeinen Schifffahrtsregeln sowie die von der zuständigen Behörde aufgestellten oder erlassenen Regeln zu beachten, wobei er für jeden Verstoß gegen diese Regeln haftet.

Der Mieter verpflichtet sich, im Falle einer Wettermeldung, die eine Gefahr ankündigt, im Hafen zu bleiben oder dorthin zu fahren. Er verpflichtet sich auch, das Boot zu keinem Zeitpunkt ohne ausreichende Aufsicht an Bord zu verlassen.

Der Mieter ist verpflichtet, die Zoll- und Hafenformalitäten und -gebühren zu erledigen und zu bezahlen.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter regelmäßig über den Zustand des Schiffes zu informieren.

Unbeschadet dessen ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig über alle Vorkommnisse zu informieren, die sich während der Reise ereignet haben, insbesondere über solche, die die Sicherheit und Wartung des Schiffes beeinträchtigen können, sowie über eventuelle Kontakte mit dem Meeresboden.

Jegliche Art von Sport- oder Wasseraktivitäten, die mit dem Boot verbunden sind oder an das Boot angebaut werden (nur Schäden an Dritten sind gedeckt), niemals Schäden an der Aktivität selbst oder an der Nutzung und dem Vergnügen derselben. Schäden an Dritten sind nur gedeckt, wenn der Dritte nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Wenn also die Tätigkeit keinen Schaden bei Dritten verursacht.

Das Unternehmen bietet keinen Verleih an und erlaubt auch nicht die Verwendung von Schleppvorrichtungen jeglicher Art (Doughnuts, Bananas, Skier, Wakeboards usw.), wodurch der Versicherungsschutz im Falle der Verwendung eines dieser Elemente vollständig aufgehoben wird.

10. ANNULLIERUNG

1. die Absage wegen schlechten Wetters

Sollten die Witterungsbedingungen die vertraglich vereinbarte Abfahrt mit einem unserer Schiffe verhindern, werden wir wie folgt handeln:

1. wir werden nach einem alternativen Termin suchen

Die logischste Option wäre, einen Ersatztermin zu finden.

Die Änderung des Datums oder der Uhrzeit hat keine Verringerung des Tarifs oder der Vertragsbedingungen zur Folge, es sei denn, der Zeitraum der Reservierung wird verkürzt. In diesem Fall wird der neue, der neuen Abfahrtszeit entsprechende Tarif angewandt.

Keinesfalls darf eine Verkürzung des Abflugs nach dessen Beginn beschlossen werden, was zu einer Verringerung des Fahrpreises führen würde.

2. Rückzahlung des Gesamtbetrags der geleisteten Vorauszahlungen

Falls die Witterungsbedingungen die Buchung verhindern und wir keinen Ersatztermin finden können, wird der gesamte im Voraus gezahlte Betrag abzüglich 3 % als Bearbeitungsgebühr zurückerstattet, wenn die Zahlung über die Webplattform erfolgt ist. Die Rückerstattung erfolgt mit der gleichen Zahlungsmethode wie bei der Buchung, sofern nicht anders angegeben.

3 Was versteht man unter widrigen Witterungsverhältnissen?

Schlechte Wetterbedingungen sind solche, die entweder das Auslaufen des Schiffes aus dem Hafen oder die Durchführung der Abfahrt mit voller Garantie für die Sicherheit und den Komfort unserer Kunden verhindern. Wir möchten, dass Sie einen unvergesslichen Tag an Bord verbringen, aber unvergesslich "weil es gut ist", nicht "weil es schlecht ist".

BEISPIELE FÜR WIDRIGE WITTERUNGSVERHÄLTNISSE

BEISPIELE FÜR WETTERBEDINGUNGEN, DIE DER SCHIFFFAHRT NICHT ABTRÄGLICH SIND

Bei Enjoy Boat setzen wir in erster Linie den gesunden Menschenverstand ein. Unter keinen Umständen werden wir eine Fahrt an einem Tag erzwingen, an dem unsere Kunden unsere Boote nicht in vollen Zügen genießen können, und die größtmögliche Flexibilität in Bezug auf Reiserouten, Zeitpläne und Boote zeigen.

2. Widerrufsbelehrung für Kunden

Der Mieter kann die Buchung jederzeit bis zu 7 Tage vor deren Beginn stornieren und hat dann Anspruch auf Rückerstattung der zuvor geleisteten Zahlung, wobei 3 % des über die Web-Plattform gezahlten Betrags als Verwaltungsgebühr abgezogen werden. Um eine Buchung zu stornieren, müssen Sie die Verwaltungsabteilung anrufen: +34 642 00 96 16.

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Rabatte für Frida, Abril, Posidonia, Alma, Kenia und Aire: 50 € für 4-stündige Ausflüge und 100 € für Ganztagesausflüge.

Rabatte für Cleopatra und Alborán: 50 € bei 4-stündigen Ausflügen.

Gilt für Buchungen, die bis einschließlich 31. Mai erfolgen. Der Rabatt entfällt, wenn die Buchung auf Termine in der Hochsaison umgebucht wird.